AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit

Die hier aufgeführten AGB haben den Stand 01.06.2021 und sind unlimitiert gültig.

2. Buchungsablauf

2.1. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, oder über das Internet erfolgen. Die der Buchung vorausgehenden Auskünfte über die Verfügbarkeit der Finca sind unverbindlich und stellen noch kein Vertragsangebot dar.

2.2. Mit der Buchung bietet der Vermieter, den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Beschreibung der Finca, inklusiv aller ergänzenden Angaben im Internet verbindlich an. Im Rahmen des Vertragsangebots erhält der Kunde Auskunft über die Verfügbarkeit und die spezifischen Zahlungskonditionen des Vermieters.

2.3. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich für Kunde und Vermieter erfolgender, schriftlicher oder in elektronischer Textform übermittelter Buchungsbestätigung/Rechnung zu Stande. Bei Buchungen kürzer als eine Woche vor Belegungsbeginn kann die Buchungsbestätigung rechtsverbindlich auch in telefonischer Form erfolgen.

2.4 Der Kunde willig mit der Buchung ein, dass seine Daten für die Rechnungsabwicklung, zur Kontaktaufnahme und zum Versand des Newsletters durch den Vermieter verwendet werden dürfen. Der Vermieter verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich hierfür zu verwenden und diese nicht an Dritte weiterzugeben.

3. Zahlungsabwicklung

3.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung in schriftlicher Form), ist eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung beträgt 30% des Gesamtpreises (Mietpreis + Zusatzleistungen + Kurtaxe + Kaution) und ist innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Vermieter zu leisten. Die Restzahlung ist 5 Wochen vor Reiseantritt an den Vermieter zu entrichten. Über diese Zahlungskonditionen wird der Kunde in der Rechnung informiert.

3.2. Als Zahlungsmittel für die Leistung der Anzahlung sowie der Restzahlung wird Banküberweisung akzeptiert. Nach Rücksprache mit dem Vermieter können in Ausnahmefällen auch PayPal oder Kreditkarte akzeptiert werden. Auftretende Gebühren sind vom Mieter zu tragen.

3.3. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei dem Vermieter nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl die Finca vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4. zu berechnen.

3.4. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.

4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an den Vermieter gerichtet werden und ist schriftlich zu erklären.

4.2. Der Vermieter kann als Inkassobevollmächtigter im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung der Finca berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen: a) Bei einem Rücktritt bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn: 30% des Gesamtpreises. b) Bei einem Rücktritt vom 89. Tag bis zum 60. Tag vor Belegungsbeginn: 50% des Gesamtpreises. c) Bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn: 75% des Gesamtpreises. d) Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis 15. Tag vor Belegungsbeginn: 90% des Gesamtpreises e) Bei einem Rücktritt vom 14. Tag bis zum Tag des Belegungsbeginns oder bei nicht Anreise: 100% des Gesamtpreises.

4.3. Im Falle der Geltendmachung pauschalierte Rücktrittskosten gemäß der vorstehenden Regelungen 4.2 sind der Eigentümer/Vermieter nicht verpflichtet, Nachweise bezüglich einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils im ursprünglich vereinbarten Vertragszeitraum zu erbringen.

4.4. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber unter Berücksichtigung einer gegebenenfalls erfolgten anderweitigen Belegung und der Angaben hierzu sowie ersparter Aufwendungen zu beziffern und zu belegen ist.

4.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.

4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen.

4.7. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden tatsächlich vorgenommen, so kann der Vermieter bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von 25,- EUR pro Umbuchung verlangen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Rücktritt durch den Vermieter

5.1. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Vermieter, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, vereinbart.

5.2. Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung der Finca und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 11. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung der Finca erlangt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

6.2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für die Finca nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.

7. Kaution

7.1. Der Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss eine Kaution in Höhe von 300,-€ zu verlangen. Dies ergibt sich aus der Beschreibung der Finca und der Buchungsbestätigung/Rechnung.

7.2. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter zu Stande.

7.3. Weisen die Finca und/oder seine Einrichtungen sowie die Gartenanlage bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten. Sofern in der Objektbeschreibung/Hausinfo ausdrücklich angegeben, kann der Vermieter die Kaution auch dafür verwenden, Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Kaminholz, Zwischenreinigungen sowie sonstige, vor Ort in Anspruch genommene Zusatzleistungen geltend zu machen.

7.4. Der Vermieter erteilt eine Abrechnung der Kaution bei Abreise des Kunden, zahlt den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag aus (gleiche Zahlweise wie bei Buchung) und/oder macht von ihm beanspruchte Einbehalte geltend. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehalt alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten.

8. Einreisebestimmungen

8.1. Für deutsche Staatsbürger genügt für Mallorca/Spanien ein gültiger Personalausweis, bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise!).

8.2. Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft den Vermieter keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EG-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.

9. Obliegenheiten des Kunden gegenüber dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden

9.1. Mängel der Finca selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.

9.2. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.

9.3. Wird der Aufenthalt in der Finca durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragte, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10. Haftung

Die vertragliche Haftung des Vermieters für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder dem Vermieter für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

11. Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter

11.1. Die Finca darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung und gegebenenfalls Ersatz der gegen den Vermieter verhängten Bußgelder zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.

11.2. Der Empfang von Gästen des Kunden im Vertragsobjekt ist auf Besuche ohne Übernachtung beschränkt. Eine Aufnahme von Gästen über Nacht bedarf unabhängig von der vorhandenen Anzahl an Schlafgelegenheiten der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden. Ziffer 11.1. gilt entsprechend.

11.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die die Finca tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.

11.4. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

11.5. Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, die Finca und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.

11.6. Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit der Finca stehen und in der Beschreibung der Finca oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden.

11.7. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen bzw. zu entsorgen. Der Müll ist ebenfalls selbst zu entsorgen. Wird die Finca nicht ordnungsgemäß hinterlassen, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten.

11.8. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.

11.9. Die Hausregeln in ihrer letzten, gültigen Version sind zu beachten. Diese sind auf der Internetseite www.finca-verde.de einsehbar und werden zusätzlich vor Anreise per Email zugesandt.